Diese Bezeichnung bedeutet, dass der entsprechende Facharzt eine zusätzliche spezielle chirurgische Ausbilung absolviert hat.
Hierbei muss der Arzt eine erhebliche Anzahl an plastisch-chirurgischen Eingriffen durchgeführt haben. Art und Umfang der Eingriffe sind in einem speziellen Leistungskatalog von der Ärztekammer genau festgelegt. Sie müssen der Ärztekammer zur Genehmigung vorgelegt werden. In großen Universitäts-Kliniken werden zu dieser zusätzlichen Ausbildung nur versierte Chirurgen zugelassen.
Herr Dr. Kühnemund hat diese Ausbildung in 2008 an der HNO-Universitätsklinik Bonn abgeschlossen.