Hörscreening

Eine frühkindliche Hörstörung führt nicht nur zu einer Verzögerung der Sprech- und Sprachentwicklung. Wird sie zu spät diagnostiziert, haben sich beim Kind bereits Entwicklungsverzögerungen eingestellt, die im weiteren Leben oft nicht mehr ausgeglichen werden können. Deswegen ist es besonders wichtig, Hörstörungen so früh wie möglich festzustellen und geeignete Therapiemaßnahmen anzuwenden.

Wir empfehlen eine Untersuchung ab der ersten Lebenswoche, ganz besonders, wenn bereits ein entsprechender Verdacht auf eine Störung vorliegt.

Schon ab dem 1. Lebenstag können wir durch eine einfache, schmerzlose Methode in kürzester Zeit (2 Minuten) durch das Ableiten von so genannten „otoakustischen Emissionen“ ermitteln, ob die Hörzellen im Ohr auf Töne überhaupt reagieren.

Im Verlauf der nächsten 8 Lebensmonate reift das Hörsystem weiter aus. Weitere objektive Testmethoden, wie z.B. Reflexbestimmungen, können wir dann durchführen. Anhand der Reaktion von Hörnerv oder Hirnströmen können wir hier z.B. feststellen, ob dargebotene Töne wahrgenommen werden.